Gerade in den Sommermonaten bietet Schleswig-Holstein traditionell ein reiches kulturelles Angebot für Touristen ebenso wie für Einheimische. Die aktuelle Verunsicherung durch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie lässt allerdings viele Kommunen zögern, kostenintensive Vorbereitungen und Verpflichtungen von Künstlern jetzt anzupacken. Genau hier setzt dieses Programm an: Es ist eine großartige Chance für kommunale Veranstalter, um Kultur-Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit 100.000 bis 500.000 Euro zu planen, für die es pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt eine 80-prozentige Finanzierung durch den Bund geben kann. Damit soll einerseits das kulturelle Leben in diesem Sommer zurück auf unsere Straßen, Marktplätze, Promenaden und Seebrücken gebracht und andererseits regionalen Künstlern aller Genres Auftrittsmöglichkeiten garantiert werden. Die Pandemie hat die Kultur- und Veranstaltungsbranche seit 12 Monaten bundesweit – auch in Schleswig-Holstein – quasi mit einem Veranstaltungsverbot belegt. Das soll sich in diesem Sommer – unter vernünftigen Hygiene-Bedingungen und Auflagen – unbedingt ändern! Darauf warten nicht nur die Künstlerinnen und Künstler sowie die vielen Soloselbstständige, die ihre Auftritte organisieren, sondern darauf wartet auch ihr Publikum!
Zitat aus den Fördergrundsätzen: „Gefördert werden Kulturprogramme im öffentlichen Raum, die in besonderer Weise die Vielfalt des kulturellen Schaffens durch die Beteiligung vieler regionaler Akteure und lokaler Bündnisse sichtbar machen, insbesondere freie Künstlerinnen und Künstler unterstützen und sich an eine breite Öffentlichkeit richten. Bespielt wird eine ganze Stadt oder eine Vielzahl von Orten, ob in einer Reihe von thematischen Bühnen (Kinderbühne, Kleinkunstbühne, Musikbühne, Theaterbühne), ob in kleinen Höfen oder auf Plätzen, in Parkanlagen oder anderswo im öffentlichen Raum. Angebote auch für ein junges Publikum sind ausdrücklich erwünscht.“
Jetzt gilt es schnell zu sein: Förderanträge können bis zum 22. April 2021 auf der Internetseite der Kulturstiftung des Bundes (https://www.kulturstiftung-des-bundes.de) gestellt werden – die Entscheidung einer Jury wird sehr schnell erfolgen, damit dann unmittelbar mit der Entwicklung und Umsetzung der Vorhaben begonnen werden kann. Natürlich ist dies ein enormer Kraftakt unter hohem Termindruck, aber ich bin mir sicher, dass unsere engagierten Mitarbeiter-Crews in den Kommunen in enger Zusammenarbeit mit der Veranstaltungsbranche diese Herausforderung meistern können, weil ja am Ende eine kulturelle Belebung für den Sommer ansteht, auf die Künstlerinnen, Veranstalter und Publikum sehnsüchtig warten. Aus meiner engen Zusammenarbeit mit der #AlarmstufeRot – dem Verband der deutschen Veranstaltungswirtschaft – weiß ich, wie viele gut ausgetüftelte Hygienekonzepte in den Schubladen der Veranstalter ´schlummern´. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen und einen 20-prozentigen Eigenanteil der beantragten Fördersumme beitragen. (https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/buehne_und_bewegung/detail/kultursommer_2021.html )
Darüber hinaus wird Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen „Kulturfond“ von 2,5 Mrd. Euro bereitstellen, an dem aktuell mit 16 Kulturminister*innen in den Ländern „gebastelt“ wird: Mit diesem Kulturfond wollen wir kleinere Kulturveranstaltungen ab dem Sommer finanziell fördern, die aufgrund von Hygienevorgaben mit deutlich weniger Publikum stattfinden müssen und sich deshalb ohne Bundeszuschüsse nicht „rechnen“ würden. Wir sind es den vielen Künstlerinnen und Künstlern (und z.B. ihren Ton- und Lichttechnikern und Bühnenbauern) schuldig, dass sie endlich wieder „live“ auftreten und ihr Publikum begeistern können, denn sie sind nun seit über 12 Monaten quasi mit einem „Arbeitsverbot“ durch die Corona-Pandemie belegt und haben ansonsten keinerlei Perspektive. Natürlich muss es durch die Infektionsgefahr weiterhin einschränkende Rahmenbedingungen für kulturelle Veranstaltungen geben, so dass nur öffentliche Zuschüsse Kulturangebote in diesem Sommer 2021 überhaupt ermöglichen können. Das zweite Element dieses „Kulturfonds“ wird eine Art Versicherung für größere Kulturveranstaltungen im Herbst sein. Die Versicherung soll für die Veranstalter für den Fall „einspringen“, dass trotz Genehmigung und kosten- und arbeitsintensiver Planung die Veranstaltung dann – wider Erwarten wegen Corona – kurzfristig abgesagt werden muss.
Wirtschaftshilfen des Bundes helfen in Schleswig-Holstein – auch den Solo-Selbstständigen!
Seit Januar informiere ich regelmäßig in meiner Funktion als parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt und Europa über die millionenschweren Auszahlungen des Bundes durch die „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ (November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Solo-Selbständige), um zu zeigen, in welch großem Umfang die Wirtschaftshilfen des Bundes bei der Unternehmen auch in Schleswig-Holstein tatsächlich ankommen und ihnen in der Corona-Krise die dringend benötigte Liquidität verschaffen. Insgesamt wurden seit Ende November (Stand 29. März 2021) 362 Mio. Euro an Wirtschaftshilfen des Bundes in Schleswig-Holstein ausgezahlt: 291 Mio. Euro November- und Dezemberhilfen sowie 71 Mio. Euro an Abschlägen der Überbrückungshilfe III wurden von der Bundeskasse von Olaf Scholz noch VOR dem Start der regulären Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren durch die Länder an die Antragsteller binnen teils weniger Tage überwiesen. So gewährleisten wir die Liquidität der Unternehmen.
Als Vertreterin von SPD-Finanzminister Olaf Scholz war ich seit Anfang September 2020 persönlich stets im engen Kontakt mit den am stärksten von der Pandemie getroffenen Branchen – insbesondere mit der Veranstaltungswirtschaft um Organisatorin Sandra Beckmann von der „AlarmstufeRot“. Erst durch das Engagement des Finanzministeriums wurden die Förderrichtlinien der Wirtschaftshilfen von CDU-Wirtschaftsminister Altmaier so geändert, dass auch diese Branche umfänglich von der „November- und Dezemberhilfe“ profitiert: während im ersten Entwurf des Wirtschaftsministeriums noch über 80 % der Unternehmen der Veranstaltungsbranche mit über 1 Million Beschäftigten keine
Unterstützung erhalten hätten, haben jetzt die allermeisten Förderung erhalten – auch Unzählige Solo-Selbstständige, die inzwischen über 25 Prozent aller Antragsteller bilden. Natürlich verschärft sich mit jeder Verlängerung des Lockdowns die Situation der Veranstaltungsbranche weiter massiv. Auch in Schleswig-Holstein macht die AlarmstufeRot mit vielen Veranstaltungen zu Recht auf ihre verzweifelte Situation aufmerksam – wie zum Beispiel bei der -Demonstration in Lübeck vor der MUK am 12. Dezember 2020, wo ich auf der Bühne zu den Betroffenen sprach – wie auch schon am 28. Oktober zur Groß-Demo mit ca. 6.000 Teilnehmern vor dem Brandenburger Tor in Berlin.
Viele Soloselbstständige – nicht nur aus dieser Branche – werden auch durch die „Neustarthilfe“ unterstützt, die seit dem 16. Februar 2021 beantragt werden kann. Allein in Schleswig-Holstein sind dafür schon über 21 Mio. Euro (von beantragten 22,7 Mio. Euro) ausgezahlt worden! Zu den vielen Solo-Selbstständigen gehören insbesondere auch viele Künstler und Kreative sowie Dienstleister in der Veranstaltungsbranche wie Disc-Jockeys, Ton- und Lichttechniker, Bühnenbauer oder Caterer – sie alle sind in der Corona-Pandemie besonders hart getroffen und seit März 2020 mit einem „Quasi-Arbeitsverbot“ belegt. Im Rahmen der Neustarthilfe kann (bis Ende Juni 2021) einmalig, unbürokratisch und pauschal ein „Betriebskosten-Zuschuss“ von bis zu 7.500 Euro beantragt werden, wenn die Einkünfte im Vergleich zum Referenzumsatz aus dem Jahr 2019 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen sind. Dieser Zuschuss wird NICHT mit möglichen Hilfen zum Lebensunterhalt durch die Job-Center verrechnet.
Obwohl die Wirtschaftshilfen inzwischen für über 90 Prozent der Anträge zu großen Teilen ausgezahlt worden sind, gibt es immer wieder Einzelfälle, die wegen sehr spezieller Sonder-Umstände „durch sämtliche Raster fallen“ und deshalb bisher (fast) leer ausgegangen sind. Für alle diejenigen gibt es jetzt eine gute Botschaft: Mitte März haben sich Bund und Länder auf einen gemeinsamen „Härtefallfond“ von 1,5 Mrd. Euro geeinigt, der jeweils hälftig finanziert und damit in Schleswig-Holstein einen Umfang von insgesamt ca. 51 Mio. Euro haben wird. Ich bin froh, dass es endlich für alle, die bisher wegen unglücklicher Umstände keine staatliche Hilfe erhalten konnten, jetzt eine neue Hoffnung auf Förderung aus diesem Härtefallfond gibt, der allein vom Land bewilligt wird. So können künftig auch Solo-Selbständige im Nebenerwerb (Betroffene sind häufig in der Kultur- und Veranstaltungsbranche tätig) beim Härtefallfonds finanzielle Hilfe beantragen. Nachdem sich Wirtschaftsminister Altmaier und seine 16 Länderkollegen endlich auf die Ausgestaltung des Härtefallfonds geeinigt haben, muss der Kieler FDP-Wirtschaftsminister Buchholz nun schnellstmöglich den Worten Taten folgen lassen und den Härtefallfond zum Wohle der Betroffenen starten.